Infothek
In unserer Infothek finden Sie tagesaktuelle Meldungen zu Steuern und Recht. Zudem können Sie im Infothek-Archiv zu bestimmten Themen recherchieren.
Bietet ein Unternehmen als Leistung an, bei gegen die Richtlinien verstoßenden Google-Bewertungen, „den notwendigen Schritt zu unternehmen, um sie zu melden und zu beanstanden“, unterfällt dies dem Rechtsdienstleistungsgesetz. Verfügt das Unternehmen nicht über die erforderliche Erlaubnis nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz, kann die beklagte Anwaltskanzlei weiter behaupten, dass insoweit eine nicht ausführbare Leistung angeboten werde.
mehrEine Reiseabbruchversicherung muss den versicherten Reisepreis in der Regel nur bei einem tatsächlich erfolgten Reiseabbruch erstatten.
mehr2025 sorgten Schlagzeilen über möglichen Steuerbetrug durch Influencer bundesweit für Aufmerksamkeit. Das Finanzministerium Thüringen hat aktuell eine Broschüre veröffentlicht, in der dargestellt wird, was Influencer in Sachen Besteuerung ihrer Einnahmen zu beachten haben.
mehrDer Gewinn aus der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils durch eine Kapitalgesellschaft unterliegt bei dieser grundsätzlich nicht der Gewerbesteuer. Dies gilt auch bei der Veräußerung des Mitunternehmeranteils an einer Projektgesellschaft in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG, deren sachliche Gewerbesteuerpflicht noch nicht begonnen hat.
mehrDie bloße Möglichkeit eines Akkubrandes begründet keine Fahrlässigkeit. Ohne konkrete Hinweise oder erkennbare Schäden besteht keine Pflicht, ein E-Bike nach einem leichten Sturz fachmännisch überprüfen zu lassen.
mehrWährend eine Kündigungsschutzklage anhängig ist, bleibt das passive Wahlrecht bestehen, d. h. man darf noch für den Betriebsrat kandidieren. Arbeitgeber müssen dann bis zum Wahltag Zugang zum Betrieb gewähren, damit für die Kandidatur geworben werden kann. Der Zutritt darf allerdings zeitlich begrenzt werden. Die Nutzung interner Kommunikationsmittel muss nicht erlaubt werden.
mehrFür eine korrekte Ermittlung der Grundsteuer sind aktuelle Angaben zu den entsprechenden Grundstücken bzw. Betrieben der Land- und Forstwirtschaft unerlässlich. Die Anzeige von Änderungen in einem Kalenderjahr kann grundsätzlich gebündelt bis zum 31. März des Folgejahres erfolgen. Für Änderungen im Jahr 2025 wurde die Frist zur Anzeige gegenüber der Steuerverwaltung einmalig bis zum 30.04.2026 verlängert. Darauf wies das Bayerische Landesamt für Steuern hin.
mehrInsbesondere Unternehmer, die einen nichtwirtschaftlichen Bereich unterhalten, sollten ihre Buchhaltung jetzt umstellen. Zu prüfen sind Anschaffungen der letzten 5 bis 10 Jahre: Ab 2027 darf die Nutzung für den Privatbereich nicht mehr als “Extra-Umsatz” versteuert werden – stattdessen muss eine Vorsteuerkorrektur erfolgen.
mehrNahezu alkoholfreie Getränke dürfen nicht mit geschützten Spirituosenbezeichnungen oder entsprechenden Anspielungen beworben werden, auch nicht mit Zusätzen wie „alkoholfreie Alternative“ oder „This is not …“.
mehrEntscheidende Änderungen durch ein aktuelles BMF-Schreiben ergeben sich für Unternehmen, die neben ihrer unternehmerischen Aktivität auch im Rahmen eines sog. nichtwirtschaftlichen Bereichs Tätigkeiten erbringen (z. B. ein Verein).
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
Clemens Rütten
Severusstraße 11
41334 Nettetal
Telefon: 02157 81 85–0
Telefax: 02157 81 85–50
steuerberater@c-ruetten.de
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