Infothek
In unserer Infothek finden Sie tagesaktuelle Meldungen zu Steuern und Recht. Zudem können Sie im Infothek-Archiv zu bestimmten Themen recherchieren.
Eine Vermögensstockspende kann in späteren Veranlagungszeiträumen nur abgezogen werden, wenn das noch nicht verbrauchte Spendenvolumen bereits zum Ende des Zuwendungsjahres gesondert festgestellt wurde. Maßgeblich ist dabei grundsätzlich der Betrag, der im Einkommensteuerbescheid des Zuwendungsjahres als abziehbare Sonderausgabe ausgewiesen ist. Eine eigenständige Prüfung im Feststellungsverfahren findet nicht statt.
mehrStützt das Tatgericht die Überzeugung von der Fahrereigenschaft eines Betroffenen trotz eines qualitativ eingeschränkt verwertbaren Messfotos und eines nicht eindeutig belastenden Sachverständigengutachtens maßgeblich auf eine „intuitive“ Identifizierung, genügt dies nicht den Anforderungen an eine tragfähige Beweiswürdigung. Weicht das Gericht von der Einschätzung des Sachverständigen ab, muss es dies nachvollziehbar und auf objektive Tatsachen gestützt begründen.
mehrAufwendungen für Fahrten zur Pflege und Unterstützung eines nahen Angehörigen sind nicht als außergewöhnliche Belastungen abziehbar, wenn sie dem Steuerpflichtigen nicht zwangsläufig entstehen. Die seit 2021 geltende Neuregelung des Pflege-Pauschbetrags ändert nichts an den Voraussetzungen des § 33 EStG; durch die persönliche Pflege veranlasste Aufwendungen werden grundsätzlich durch den Pflege-Pauschbetrag abgegolten.
mehrEin Eilantrag eines Anwohners gegen den Betrieb benachbarter Holzfeuerungsanlagen wird abgelehnt, wenn weder eine unzumutbare Immissionsbelastung noch eine besondere Eilbedürftigkeit glaubhaft gemacht wurde.
mehrFür eine Unterbeteiligung an einem Kapitalgesellschaftsanteil – unabhängig davon, ob es sich um eine typische oder atypische Unterbeteiligung handelt – sind die Besteuerungsgrundlagen nicht gesondert und einheitlich festzustellen.
mehrAuch bei einer Mitbetreuung des Kindes von bis zu etwa 45 % erfüllt der hauptsächlich betreuende Elternteil seine Unterhaltspflicht grundsätzlich durch Pflege und Erziehung. Der andere Elternteil bleibt barunterhaltspflichtig. Der erhöhte Betreuungsanteil ist regelmäßig durch eine Herabgruppierung in der Düsseldorfer Tabelle zu berücksichtigen.
mehrArbeitsunfähigkeit liegt nicht vor, wenn ein Arbeitnehmer seine arbeitsvertraglich geschuldete Tätigkeit vollständig ausüben kann und lediglich einzelne Einsatzmöglichkeiten – etwa Bereitschafts- oder Rufdienste – aus gesundheitlichen Gründen entfallen. Verletztengeld kann jedoch auch ohne Arbeitsunfähigkeit beansprucht werden, wenn der Versicherte infolge einer stationären Heilbehandlungsmaßnahme an der Ausübung einer ganztägigen Erwerbstätigkeit gehindert ist.
mehrDas Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass die erhaltenen Beträge der pauschalen Beihilfe zwar steuerfrei sind, diese jedoch die geltend gemachten Sonderausgaben für Krankenversicherungsbeiträge der gesetzlichen Krankenversicherung mindern.
mehrDie Erhebung des Rundfunkbeitrags bleibt verfassungsrechtlich gerechtfertigt, solange das Gesamtprogramm der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten die Anforderungen an Vielfalt und Ausgewogenheit nicht gröblich verfehlt. Einzelne als einseitig empfundene Beiträge oder Kritik an der Mittelverwendung stellen die Rechtmäßigkeit der Beitragspflicht grundsätzlich nicht infrage.
mehrDas Bundesverfassungsgericht verhandelt am 12.10.2026 und am 13.10.2026 mündlich zwei Verfahren zur Erbschaftsteuer.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
Clemens Rütten
Severusstraße 11
41334 Nettetal
Telefon: 02157 81 85–0
Telefax: 02157 81 85–50
steuerberater@c-ruetten.de
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